• Blick über das Surental auf das Jugenddorf

    Offene Plätze und Aufnahmeverfahren

    Offene Plätze und Aufnahmeverfahren im Jugenddorf

    Das Jugenddorf ist eine Institution, die der Abklärung von Jugendlichen und der Durchführung von Massnahmen der Jugendhilfe dient. Aufgenommen werden männliche Jugendliche aus Deutschschweizer Kantonen. Für die persönliche und berufliche Abklärung sowie für die Förderung der Jugendlichen stehen differenzierte Wohnformen und Ausbildungsmöglichkeiten zur Verfügung. Eine Beobachtungsstation und die sozialpädagogisch ausgerichteten Programme Schule, Berufsfindung und Berufsausbildung sowie das Angebot des externen Wohnens und der Nachbetreuung (Care Leaver) bilden die Kernaufgaben. Das sozialpädagogisch therapeutische Angebot stabil fokussiert in Ergänzung dazu auf die Stabilisierung psychisch auffälliger Jugendlicher. Das Jugenddorf ist an 365 Tagen rund um die Uhr geöffnet.

    Zurzeit sind folgende Plätze offen

    Beobachtungsstation: 1

    Schule: 1 - ab Sommer freie Plätze

    Berufsfindung: auf Anfrage

    stabil: 1

    Berufsausbildung: aktuell freie Ausbildungsplätze in EFZ, EBA oder Praktiker PrA nach INSOS in Lackierwerk, Metallbau, Maler, Schreinerei, Hauswirtschaft, Betriebswartung und Küche.

    Jugendliche im Trainingsprogramm des Jugenddorfs

    Aufnahmeverfahren

    Beim Aufnahme- und Eintrittsverfahren werden das soziale Umfeld und die involvierten Fachstellen mit einbezogen. Wir wenden dabei ein strukturiertes Konzept an, das die Transparenz für alle Beteiligten soweit wie möglich sichert. Das genaue Vorgehen erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

    Schachbrett mit Schachfiguren im Jugenddorf

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Aufnahme ist in der Regel das Vorliegen einer Einweisungsverfügung. Es sind aber auch Aufnahmen ohne Beistandschaft oder durch eine Sozialversicherung (IV-Stelle) möglich.

    Für zivilrechtliche Platzierungen von Jugendlichen aus dem Kanton Luzern ist dem Gesuch um Kostenübernahme zwingend ein Indikationsformular beizulegen. Das Indikationsformular muss von einer externen Fachperson ausgefüllt und unterzeichnet werden.

    Wir sind IVSE-anerkannt. Für Jugendliche, die ausserhalb des Kantons Luzern Wohnsitz haben, regelt die interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) die Finanzierungsmodalitäten.

    Formular Platzierungsanfragen

    Zum Formular